Ein signifikanter Anteil der Post-Covid-Betroffenen erleben anhaltende Symptome und funktionelle Einschränkungen mit Fatigue als bestimmendes Symptom. Rund 60% der Patienten kehrt drei Monate oder später nach der Infektion erfolgreich ins Arbeitsleben zurück. Davon braucht aber eine beträchtliche Zahl Arbeitsanpassungen, um mit verbleibenden Einschränkungen umgehen zu können (Ottiger et al. 2024, Systematic Review).

Der Review und Meta-Analyse bestätigen damit frühere Studien, wonach etwa ein Drittel arbeitsunfähig bleibt und rund ein Viertel in Teilzeit gehen muss, um die Belastung zu reduzieren (Trujillo et al. 2022, Wambeke et al. 2023, Kerksieck et al. 2023). Frauen und über 50jährige sind insgesamt häufiger betroffen (O’Regan et al. 2023). In Großbritannien waren Ende 2023 über 500 000 Menschen unter 35 Jahre arbeitsunfähig.

Bei leichteren Ausprägungen von LongCOVID kann man eher noch auf Entgegenkommen der Arbeitgeber hoffen, etwa wechselnde Produktivität nach guten und schlechten Tagen oder Homeoffice. Problematischer wird es mit schweren Verlaufsformen und starken kognitiven Einschränkungen.

Folgende fünf Themen stehen bei Gyllensten et al. 2023 im Mittelpunkt bei der erfolgreichen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben:

  • Kommunikation und Unterstützung
  • Möglichkeit für Arbeitsplatzanpassung
  • Akzeptanz der neuen Einschränkungen
  • Zunehmendes Bedürfnis für Erholung von der Arbeit
  • Mangel an Wissen und Verständnis für die Folgen von Covid

Siehe hierzu auch die Aussagen von Neurologe Michael Stingl.

Weiterführende Literatur:

Arbeitnehmerschutz in Österreich

In Österreich ist der Arbeitnehmerschutz gesetzlich geregelt:

§ 3.Paragraph 3,
  1. (1) 1 Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.

Aufgaben eines Betriebsrats laut Arbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitsverfassung:

§ 38. Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die (…) gesundheitlichen (…) Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.

§ 97 Betriebsvereinbarungen,

8) Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer;

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) setzt sich in seinem aktuellen Programm (2023-2028) explizit für präventive Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ein, darunter auch Luftreiniger in Bildungseinrichtungen. Freilich ist davon in der Praxis wenig zu bemerken. Bis auf die Unabhängige Lehrergewerkschaft scheint sich niemand für saubere Luft zu interessieren. Das Thema Luftreiniger scheint endgültig durch zu sein.

„Die Arbeiterkammer (AK) setzt sich dafür ein, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen geschützt wird. Neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse müssen daher im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in seine Verordnungen aufgenommen werden. Die gilt auch für die Qualität der Raumluft und generell die Inhalte der Arbeitsstättenverordnung. Die AK wird sich hierfür bei der nächsten Novelle einsetzen. Das zuständige Ministerium (BMA) ist gefordert, hier für Anpassungen zu sorgen.“

Arbeiterkammer Österreich auf x, 08. April 2024

Haben Infizierte ggf. Schadensanspruch?

In Deutschland möglicherweise ja.

In Österreich wurde eine Frau der vorsätzlichen Gefährdung durch Ansteckung trotz Quarantäne für schuldig befunden.

“Während der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung rechtskräftig wurde, wurden andere Teile des Urteils vom Oberlandesgericht Graz gekippt. Diese drehten sich um den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, hatte die zweite Instanz festgestellt.“

Statistik zu Krankenständen

Stand September 2024: Neuer Monatsrekord in den letzten acht Jahren, 15,3% der Versicherten im Krankenstand, vor der Pandemie nur im Jänner oder Feber erreicht (Quelle: @zeitferne)

Eine Warnung für den Arbeitsmarkt in Österreich veröffentlichte am 12. September 2022 eine Stabsstelle der später aufgelösten Expertenkommission GECKO, demnach blieb jede dritte offene Stelle in den USA wegen LongCOVID unbesetzt, während man sich in Österreich noch über so viele unbesetzte Stellen wundert.

WKO: Fachkräftemangel wird zu Arbeitskräftemangel (28.05.22)

Nie zuvor hat es in Österreich so viele Krankenstände gegeben wie im Vorjahr. Die ÖGK registrierte 6,2 Millionen Meldungen, vor der Pandemie waren es zwischen 4 und 4,7 Millionen. Knapp die Hälfte geht auf Atemwegsinfekte zurück.

Kleine Zeitung, 05.02.24

ÖGK-ArbeitnehmerInnnen-Obmann Andreas Huss:

Aber wir müssen auch akzeptieren, dass mit einer zusätzlichen Krankheit in der Infektionssaison zusätzliche Krankenstände auftreten.” (30.03.23, Presseaussendung)

Erheblicher Anstieg der Krankenstandstage seit 2021 (ORF-Meldung, 26. Juli 2024)

Die österreichische Wirtschaft ist stark auf das hohe Wissen und Können ihrer Erwerbstätigen angewiesen und […]. Die Gesundheit der Arbeitskräfte spielt eine zentrale Rolle für die Produktivität und Innovationsfähigkeit Österreichs.“

ÖGK Fehlzeitenreport 08.08.24